Teheran - 17.12.2000
Sehr geehrter Ayatollah Shahroudi
In einer Woche beginnt die Gerichtsverhandlung gegen die in der Akte als Beschuldigte des Mordes an meinen Eltern, Dariush und Parwaneh Forouhar, aufgeführten Personen. Ich habe Ihnen, der Sie die höchste Funktion in der Justiz des Landes ausüben, am 10.10.2000 einen Brief geschrieben, in dem ich die grundsätzlichen Mängel in der Akte dargelegt habe, in der Hoffnung, Ihre Aufmerksamkeit auf diese offensichtliche Unvollständigkeit zu lenken und eine korrekte Bearbeitung dieser „Nationalen Akte“ und die Behebung der Mißstände herbeiführen zu können. Ich habe mittlerweile auch mit dem Richter Ahmadi gesprochen, der selbst die Mängel in der Akte bestätigt hat und mir versicherte, sich für die Beseitigung dieser Mängel einzusetzen.
Die Akte wurde schon nach kurzer Zeit, mit dem Hinweis nun vollständig zu sein, an das Gericht zurückgesandt, die offensichtlichen Mängel jedoch waren nicht beseitigt worden.
- Obwohl auch vom zuständigen Richter das Fehlen der Geständnisse von Said Emami in der Akte als ein Mangel erklärt worden war, ist keine einzige Seite seiner Geständnisse als Anlage in der Akte zu finden. In der offiziellen Verlautbarung des ermittelnden Militärstaatsanwalts vom 20.06.1999 zur Rolle von Said Emami bei den Morden heißt es: „Angesichts der vorliegenden Beweise und des klaren Geständnisses von Said Emami, gab es keine Ausflüchte mehr für ihn und wäre er unter dieser Anklage vors Gericht erschienen, wäre ein Todesurteil gegen ihn ausgesprochen worden.“
Wie ist also das Fehlen dieses Geständnisses zu erklären und wie kann ein solcher Mangel zur Wahrheitsfindung, was ja die Aufgabe des Gerichts ist, führen ? Wie kann eine Akte, in der Geständnisse fehlen, die laut zuständiger Stelle zur Höchststrafe geführt hätten, als vollständig bezeichnet werden?
- Die Angeklagten zu 1. und zu 2., Kazemi und Alikhani, behaupten auf Anweisung des damaligen Informationsministers die Verbrechen begangen zu haben. Dies ist die Grundlage ihrer Geständnisse. Nach der Bekanntgabe der Mängel und auf Antrag des Gerichts, in diesem Zusammenhang gegen den damaligen Minister zu ermitteln, ist eine dreiseitige Erklärung des Ministers als Anlage zur Akte genommen worden, in der dieser sich darauf beschränkt, die aufgestellten Behauptungen von sich zu weisen. Waren diese Ermittlung ausreichend ? Denn schließlich ist mit dem Beschluß, die Ermittlungen einzustellen, insgesamt der Weg für die Möglichkeit weiterer Ermittlungen versperrt worden. Dadurch ist die Akte noch undurchschaubarer geworden. Die Angeklagten haben nämlich erklärt, dass diese Verbrechen auf wiederholter Anweisung des Ministers begangen worden sind. Nehmen wir nun einmal an, dass keine Anweisung von höherer Stelle vorliegt, mit welcher Rückendeckung und aus welchen Motiven heraus haben diese Leute ein solches abscheuliches Verbrechen, exakt nach Plan und unter Zuhilfenahme einer großen Anzahl von Kadern, ausgeführt ? Aus dem Inhalt der Akte findet man keine Antwort auf diese entscheidende Frage.
- Mostafa Kazemi notierte unter dem schriftlichen Beschluß zur Fortdauer seiner Haft am 02.09.1999: „Die Befehlsgewalt lag bei Said Emami“, während er bei den Vernehmungen im Jahre 2000 den damaligen Minister als denjenigen bezeichnet, der den Befehl gegeben habe. Wie kann dieser Widerspruch erklärt werden, angesichts der Tatsache, dass die Vernehmungsprotokolle von Kazemi vor dem Jahre 2000 aus der Akte genommen worden sind?
- Bei den Vernehmungen der Angeklagten haben sich die ermittelnden Stellen rechtswidrig verhalten, was schließlich die Schwierigkeiten in der Akte vermehrt hat: Die Angeklagten haben sich in den ersten Vernehmungen monatelang mit Decknamen vorgestellt. Einige von ihnen behaupten, dass sie dies mit Zustimmung und sogar auf Anraten des leitenden Vernehmungsbeamten getan hätten. Gehen wir davon aus, dass diese Behauptungen erlogen sind und dass vielleicht nicht bekannte Agenten des Informationsministeriums der unteren Ebene ihre Identität so hätten verbergen können. Aber wie verhält es sich mit so bekannten Leuten wie etwa Mostafa Kazemi und Mehrdad Alikhani ? Von diesen genannten Personen existieren über einen langen Zeitraum Unterlagen nur mit ihren Decknamen. Sogar im Sitzungsprotokoll der zweiten Kammer des Militärgerichts I von Teheran, das auf Antrag der Angeklagten die Fortdauer der Haft überprüft hat, werden Decknamen benutzt. Die Angeklagten waren daher sogar bei der Angabe ihrer Personalien nicht zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Wie ist diese Vorgehensweise zu rechtfertigen und welche Auswirkungen hat dies auf die weiteren Ermittlungen gehabt? Warum sind in diesen Punkten keine weiteren notwendigen Ermittlungen erfolgt?
- Zu der Frage, wie die Täter in das Haus meiner Eltern gelangt sind und auf welche Weise der Mord an den beiden ausgeführt wurde, gibt es viele ungeklärte und widersprüchliche Punkte, die, trotz Vortrag, nicht geklärt worden sind:
- Die Angeklagten behaupten, sie hätten meine Eltern mit einem Taschentuch, das in ein Betäubungsmittel getaucht war, betäubt und dann ermordet, während aber im gerichtsmedizinischen Bericht steht, dass in ihrem Blut keine Betäubungsmittel gefunden worden sind. Dieser Punkt kann der Beweis dafür sein, dass die Geständnisse der Angeklagten zur Art und Weise des Mordes an meinen Eltern konstruiert sind. Warum existieren diesbezüglich keine Ermittlungen?
- Das Vorfinden eines blutverschmierten Hemdes am Tatort, das einer fremden Person gehört, einer Spritze, das sowohl Gift als auch das Blut meines Vaters enthielt und einer Pistole die man nicht nach Fingerabdrücken untersucht hat, steht ebenfalls im Widerspruch zu den Aussagen der Angeklagten zum Tathergang. Warum?
Die Pflicht der Justiz ist es, den Tathergang zu ermitteln. Wie kann man es sich erlauben, zu sagen, „ dies ändert nichts an der Anklage“ und diese Dinge ungeklärt lassen?
- Als Anlage zur Akte wurden mehr als hundert Bilder und ein Videoband über den Tatort entstanden und der Militärstaatsanwaltschaft übergeben. Diese Unterlagen sind verschwunden. Der Richter, der das Fehlen dieser Unterlagen als Mängel der Akte bezeichnet hat, antwortete mir auf meine Frage, warum dieses Unterlagen denn nicht als Anlage existieren würden, nachdem die Akte vollständig war: „Man sagt, sie seien verlorengegangen!“ Wie können Anlagen zur Akte verloren gehen?
Sehr geehrter Herr Präsident der Justiz ! Wie kann, angesichts so vieler Ungereimtheiten und Widersprüche, eine Akte als vollständig bezeichnet werden?
Welche Hoffnung auf eine gerechte rechtliche Ermittlung bleibt überhaupt, angesichts dieser und vieler anderer Fragen, deren Klärung vom eingeschränkten Rahmen der vorliegenden Klageschrift nicht erwartet werden kann?
Gibt es für uns Kinder ermordeter Eltern, die von diesen schmerzlichen Fragen gequält werden die Chance auf eine Antwort?
Ich beantrage zwecks weiterer Ausführungen einen Termin bei Ihnen.
Hochachtungsvoll,
Parastou Forouhar